3. Säule obligatorisch oder freiwillig in Epsach (3272): der rechtliche Rahmen, einfach erklärt

Das Wichtigste in 3 Punkten

  • Die Säule 3a existiert nur in zwei anerkannten Formen: als Vorsorgekonto bei einer Bankstiftung oder als gebundene Vorsorgepolice bei einer Versicherung. Jede Frage rund um «3. Säule obligatorisch oder freiwillig» entscheidet sich zuerst zwischen diesen beiden.
  • Ihr Wohnsitz in Epsach (3272) wirkt beim Steuern zahlen, nicht beim Einzahlen: Der kantonale und der kommunale Anteil der Besteuerung sind spezifisch für den Kanton Bern.
  • Ein Vorsorgekonto lässt sich von einer Stiftung zu einer anderen übertragen, ohne Besteuerung; eine früh gekündigte Police wird über den Rückkaufswert abgerechnet. Die Kosten einer Meinungsänderung sind sehr unterschiedlich.

Sie wohnen in Epsach (3272), im Kanton Bern, und suchen «3. Säule obligatorisch oder freiwillig». Die eidgenössischen Regeln der Säule 3a gelten in der ganzen Schweiz gleich: Die Postleitzahl 3272 ändert weder die Abzugslimiten noch die Bezugsgründe. Lokal unterschiedlich ist die Besteuerung durch Kanton und Gemeinde — und damit die Höhe Ihrer Steuerersparnis sowie die Besteuerung des Kapitals bei der Auszahlung.

Wie diese Seite zu lesen ist

Diese Website ist ein redaktioneller Vergleich, kein Versicherungsvermittler. Sie zeigt keine Markenrangliste, keine Bewertung und keine Kundenmeinungen: Solche Elemente liessen sich ohne überprüfbare Daten nicht seriös erstellen.

Was sie liefert: den belegten rechtlichen Rahmen, ein offenes Kriterienraster und die Möglichkeit, für eine persönliche Analyse zurückgerufen zu werden. Bei «3. Säule obligatorisch oder freiwillig» ist das der Unterschied zwischen entscheiden und einem Verkaufsgespräch folgen.

Jeder auf dieser Website genannte Betrag verweist auf seine offizielle Bundesquelle. Wo keine Quelle eine Bezifferung erlaubt, bleibt die Aussage qualitativ — das ist eine bewusste Entscheidung.

Wann das Geld wieder verfügbar wird

Die Säule 3a ist gebundene Vorsorge: Das Kapital bleibt bis kurz vor dem Rentenalter gesperrt, ausser in den von der Verordnung vorgesehenen Fällen.

Ein Vorbezug des Guthabens vor dem Rentenalter ist nur in Ausnahmefällen möglich: Erwerb oder Bau von Wohneigentum zum Eigenbedarf, Einkauf von Beitragsjahren bei einer Einrichtung der 2. Säule, oder Bezug einer ganzen IV-Rente, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.

Ein endgültiger Wegzug aus der Schweiz ist ebenfalls ein Auszahlungsgrund. Bei einem Wegzug ins Ausland verhindert der Wohnsitz nach der Pensionierung den Bezug eines 3a-Guthabens nicht: Die Vorsorgeeinrichtung informiert die Inhaberin oder den Inhaber über die Modalitäten der Kapitalauszahlung.

Diese Sperre ist kein Mangel, sondern die Gegenleistung für den Steuerabzug. Wenn sofortige Verfügbarkeit Ihre Priorität ist, lautet das Thema freie Vorsorge (Säule 3b) — nicht «3. Säule obligatorisch oder freiwillig».

Der rechtliche Rahmen hinter «3. Säule obligatorisch oder freiwillig»

Der Rahmen der Säule 3a wird durch die Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gesetzt, in Kraft seit dem 1. Januar 1987.

Die Bundesverfassung bezeichnet die gebundene Selbstvorsorge als jene Form der privaten Vorsorge, die durch steuerliche Massnahmen und durch eine Politik zur Förderung des Wohneigentums unterstützt werden soll.

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge: Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, das Guthaben ist dafür gesperrt. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge — Sparen, Lebensversicherung, Anlagen — ohne Steuerabzug, dafür jederzeit verfügbar.

Dieser Rahmen erklärt, weshalb die Limiten überall identisch sind, weshalb die Bezugsgründe abschliessend aufgezählt werden, und weshalb nur zwei Arten von Einrichtungen eine Säule 3a anbieten dürfen.

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Häufige Fragen

Ist die 3. Säule obligatorisch?

Nein. Die Säule 3a gehört zur Selbstvorsorge und ist vollständig freiwillig. Die Bundesverfassung bezeichnet die gebundene Selbstvorsorge als jene Form der privaten Vorsorge, die durch steuerliche Massnahmen und durch eine Politik zur Förderung des Wohneigentums unterstützt werden soll. Niemand kann Sie zu Einzahlungen verpflichten, und kein Anbieter kann Ihnen ein Anlageergebnis garantieren. «3. Säule obligatorisch oder freiwillig» ist damit eine Abwägung, keine gesetzliche Pflicht.

Wie hoch ist die Einzahlungslimite der Säule 3a?

Sie hängt vom Anschluss an die 2. Säule ab. Für Personen, die einer Einrichtung der 2. Säule angeschlossen sind, beträgt der maximale Jahresabzug 7 258 Franken. Für Personen ohne 2. Säule sind es 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 Franken. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) (Stand 2025, für die Steuerperiode 2026 unverändert). Diese Höchstbeträge sind gleichzeitig die Einzahlungslimiten — und sie gelten unabhängig davon, welcher Anbieter für «3. Säule obligatorisch oder freiwillig» gewählt wird.

Kann man die Säule 3a zu einem anderen Anbieter übertragen?

Ein Vorsorgekonto bei einer Bank lässt sich von einer Vorsorgestiftung zu einer anderen übertragen: Das Guthaben behält seinen gebundenen Charakter, es gibt also weder Besteuerung noch Verlust des Steuervorteils. Bei einer gebundenen Versicherungspolice wird ein früher Ausstieg über den Rückkaufswert abgerechnet, der in den ersten Jahren meist ungünstig ist. Prüfen Sie diesen Punkt VOR der Unterschrift — es ist der wesentliche irreversible Aspekt des Themas.

Ändert der Kanton Bern etwas?

Nicht an den eidgenössischen Regeln: Einzahlungslimiten, anerkannte Formen und Bezugsgründe sind von der Postleitzahl 3272 bis zu jeder anderen Schweizer Postleitzahl identisch. Was sich ändert, ist die Besteuerung: Einkommenssteuer und Kapitalleistungssteuer haben einen kantonalen (Bern) und einen kommunalen Anteil. Bei gleicher Einzahlung fällt die reale Steuerersparnis daher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aus.

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